Impressum
(Angaben gem. § 5 TMG)
Getränke Josef Langkamp
Groß- und Einzelhandel
Inhaber Dagmar Overhageböck e.K.
Sandkampstraße 83
48432 Rheine
Tel 05971 70123
Fax 05971 70119
info@getraenke-langkamp.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 220 981 065
Steuer-Nr.
311/5151/2703
Registergericht
Amtsgericht Rheine
Registernummer
HRA 3607
Bildnachweis | copyright
Nadja Dreismann
Getränke Josef Langkamp KG
MBG Premium International GmbH
Fotolia
Vectorpocket / Freepik / pixabay
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Getränke Josef Langkamp KG
1. Angebote sind in jeder Weise freibleibend.
2. Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar.
3. Flaschen und Kisten sind und bleiben unser· unveräußerliches Eigentum und werden nur zum Aufbruch der von uns vertriebenen Getränke verliehen. Zur Sicherung unseres Eigentums und Anspruches auf Rückgabe des Leergutes erheben wir ein Pfand, das zurzeit
je Fass 30,00 €
je Palette 7,50 €
je Kiste 1,50 €
je Bierflasche 0,08 €
je AFG Flasche 0,15/0,25/0,35 €
beträgt. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Flaschen nach der Entleerung, spätestens aber nach 3 Monaten, zurückzugeben. Pfandgeldansprüche können nicht abgetreten werden.
4. Beanstandungen der Ware können nur Berücksichtigung finden, wenn solche 3 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangt sind. Für später hervortretende Mängel haften wir nicht.
5. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden in Höhe unseres Rechnungsbetrages für diese Ware einschließlich Mehrwertsteuer und etwas aus der Nichtzahlung erwachsene Ansprühe für Zinsen, Steuern und Kosten bereits jetzt an uns abgetreten.
6. Flaschen und Kisten bleiben trotz Pfand Leihgut. Abhanden gekommenes Leergut wird zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
7. Erfüllungsort für beide Teile ist Rheine.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Rheine.
Haftungsausschluss – Disclaimer:
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